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   BFH, 07.12.2021 - XI B 11/21   

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https://dejure.org/2021,56757
BFH, 07.12.2021 - XI B 11/21 (https://dejure.org/2021,56757)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2021 - XI B 11/21 (https://dejure.org/2021,56757)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2021 - XI B 11/21 (https://dejure.org/2021,56757)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1a, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, UStG § 13b Abs 5, UStG § 14c Abs 1, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 8, EGRL 112/2006 Art 19, UStG VZ 2005, UStG VZ 2006, UStG VZ 2007, UStG VZ 2008
    Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1a UStG 2005, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 13b Abs 5 UStG 2005, § 14c Abs 1 UStG 2005, Art 5 Abs 8 EWGRL 388/77
    Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Keine Gesamtrechtsnachfolge aus einer Geschäftsveräußerung; Umsatzsteuerrechtliche Einzelrechtsnachfolge

  • Betriebs-Berater

    Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • rewis.io

    Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 1 Abs. 1a ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • rechtsportal.de

    UStG § 1 Abs. 1a ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Keine Gesamtrechtsnachfolge aus einer Geschäftsveräußerung; Umsatzsteuerrechtliche Einzelrechtsnachfolge

  • datenbank.nwb.de

    Geschäftsveräußerung im Ganzen

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschäftsveräußerung im Ganzen - und keine Gesamtrechtsnachfolge

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 29.08.2018 - XI R 37/17

    Geschäftsveräußerung - Übereignung des Inventars einer Gaststätte bei

    Auszug aus BFH, 07.12.2021 - XI B 11/21
    Der Tatbestand der Geschäftsveräußerung erfasst die Übertragung von Geschäftsbetrieben und von selbständigen Unternehmensteilen, die als "Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile" ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann (vgl. z.B. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union Zita Modes vom 27.11.2003 - C-497/01, EU:C:2003:644, Rz 40; SKF vom 29.10.2009 - C-29/08, EU:C:2009:665, Rz 37; z.B. auch BFH-Urteil vom 29.08.2018 - XI R 37/17, BFHE 262, 286, BStBl II 2019, 378, Rz 22).

    Die übertragenen Gegenstände müssen ein hinreichendes Ganzes bilden, das die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht (z.B. BFH-Urteil in BFHE 262, 286, BStBl II 2019, 378, Rz 25).

  • BFH, 12.10.2016 - XI R 43/14

    Unrichtiger Steuerausweis in einer Rechnung; Berichtigung durch Abgabe einer

    Auszug aus BFH, 07.12.2021 - XI B 11/21
    (2) Weist der leistende Unternehmer in einer Rechnung Umsatzsteuer offen aus, obwohl --wie der Kläger meint-- nach § 13b Abs. 5 UStG der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, worauf der Leistende gemäß § 14a Abs. 5 UStG in der Rechnung hinzuweisen hat, schuldet der leistende Unternehmer diese Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG (vgl. BFH-Urteile vom 19.11.2014 - V R 41/13, BFHE 248, 406, BStBl II 2020, 129, Rz 18; vom 12.10.2016 - XI R 43/14, BFHE 255, 474, Rz 21).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-29/08

    AB SKF - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5

    Auszug aus BFH, 07.12.2021 - XI B 11/21
    Der Tatbestand der Geschäftsveräußerung erfasst die Übertragung von Geschäftsbetrieben und von selbständigen Unternehmensteilen, die als "Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile" ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann (vgl. z.B. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union Zita Modes vom 27.11.2003 - C-497/01, EU:C:2003:644, Rz 40; SKF vom 29.10.2009 - C-29/08, EU:C:2009:665, Rz 37; z.B. auch BFH-Urteil vom 29.08.2018 - XI R 37/17, BFHE 262, 286, BStBl II 2019, 378, Rz 22).
  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

    Auszug aus BFH, 07.12.2021 - XI B 11/21
    Der Tatbestand der Geschäftsveräußerung erfasst die Übertragung von Geschäftsbetrieben und von selbständigen Unternehmensteilen, die als "Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile" ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann (vgl. z.B. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union Zita Modes vom 27.11.2003 - C-497/01, EU:C:2003:644, Rz 40; SKF vom 29.10.2009 - C-29/08, EU:C:2009:665, Rz 37; z.B. auch BFH-Urteil vom 29.08.2018 - XI R 37/17, BFHE 262, 286, BStBl II 2019, 378, Rz 22).
  • BFH, 19.11.2014 - V R 41/13

    Vorsteuerabzug im Regelverfahren bei ungeklärter Ansässigkeit und offenem

    Auszug aus BFH, 07.12.2021 - XI B 11/21
    (2) Weist der leistende Unternehmer in einer Rechnung Umsatzsteuer offen aus, obwohl --wie der Kläger meint-- nach § 13b Abs. 5 UStG der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, worauf der Leistende gemäß § 14a Abs. 5 UStG in der Rechnung hinzuweisen hat, schuldet der leistende Unternehmer diese Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG (vgl. BFH-Urteile vom 19.11.2014 - V R 41/13, BFHE 248, 406, BStBl II 2020, 129, Rz 18; vom 12.10.2016 - XI R 43/14, BFHE 255, 474, Rz 21).
  • BFH, 06.09.2007 - V R 41/05

    Keine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a UStG bei Übertragung eines Hälfteanteils an

    Auszug aus BFH, 07.12.2021 - XI B 11/21
    (6) Diese umsatzsteuerrechtliche Einzelrechtsnachfolge (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 06.09.2007 - V R 41/05, BFHE 217, 338, BStBl II 2008, 65, unter II.3.) betrifft die im Rahmen einer Geschäftsveräußerung übertragenen Gegenstände.
  • BFH, 10.02.2021 - XI B 24/20

    Vorsteuerabzug bei geänderter Verwendungsabsicht für ein noch zu erstellendes

    Auszug aus BFH, 07.12.2021 - XI B 11/21
    aa) Eine Rechtsfrage kann nur dann von grundsätzlicher Bedeutung sein, wenn sie klärungsbedürftig und in einem sich anschließenden Revisionsverfahren klärbar ist (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10.02.2021 - XI B 24/20, BFH/NV 2021, 549, Rz 3; vom 20.04.2021 - XI B 39/20, BFH/NV 2021, 1209, Rz 8).
  • BFH, 25.08.2020 - VI B 1/20

    Anrechnung einbehaltener und abgeführter Lohnsteuer ohne sonstige Lohnzahlungen

    Auszug aus BFH, 07.12.2021 - XI B 11/21
    aa) An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sich die Beantwortung dieser Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 05.12.2016 - X B 91/16, BFH/NV 2017, 287, Rz 11; vom 25.08.2020 - VI B 1/20, BFH/NV 2021, 13, Rz 4; vgl. auch Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 106).
  • BFH, 20.04.2021 - XI B 39/20

    Umsatzbesteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

    Auszug aus BFH, 07.12.2021 - XI B 11/21
    aa) Eine Rechtsfrage kann nur dann von grundsätzlicher Bedeutung sein, wenn sie klärungsbedürftig und in einem sich anschließenden Revisionsverfahren klärbar ist (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10.02.2021 - XI B 24/20, BFH/NV 2021, 549, Rz 3; vom 20.04.2021 - XI B 39/20, BFH/NV 2021, 1209, Rz 8).
  • BFH, 05.12.2016 - X B 91/16

    Steuerbarkeit einer Hinterbliebenenrente trotz abstrakter

    Auszug aus BFH, 07.12.2021 - XI B 11/21
    aa) An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sich die Beantwortung dieser Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 05.12.2016 - X B 91/16, BFH/NV 2017, 287, Rz 11; vom 25.08.2020 - VI B 1/20, BFH/NV 2021, 13, Rz 4; vgl. auch Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 106).
  • BFH, 27.03.2019 - IX B 117/18

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Zulassung wegen Divergenz

  • BFH, 28.06.2022 - XI B 97/21

    Erlass von Zinsen wegen sachlicher Unbilligkeit; unerkannter Fall des § 13b UStG;

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sich die Beantwortung dieser Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) in seiner Entscheidung getan hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 05.12.2016 - X B 91/16, BFH/NV 2017, 287, Rz 11; vom 07.12.2021 - XI B 11/21, BFH/NV 2022, 355).
  • BFH, 20.09.2022 - VIII B 65/21

    Fortgeltung einer Empfangsvollmacht nach Ausscheiden eines Gesellschafters

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sich die Antwort ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 05.12.2016 - X B 91/16, BFH/NV 2017, 287, Rz 11; vom 25.08.2020 - VI B 1/20, BFH/NV 2021, 13, Rz 4; vom 07.12.2021 - XI B 11/21, BFH/NV 2022, 355, Rz 9).
  • BFH, 24.03.2022 - X B 1/21

    Bindungswirkung der Bescheinigung gemäß § 7i Abs. 2 Satz 2 EStG bei

    aa) An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sich ihre Beantwortung ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat (ständige Rechtsprechung, vgl. nur Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.12.2021 - XI B 11/21, BFH/NV 2022, 355).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2022 - 13 U 115/20

    Haftung des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin nach § 43 GmbHG

    Soweit der Beklagte zur Unterstützung seiner Ausführungen auf einen Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 7.12.2021 (XI B 11/21) Bezug nimmt, wonach eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht zu einer Gesamtrechtsnachfolge führe, erschließt sich dem Senat die Relevanz für den vorliegenden Rechtsstreit nicht, denn im Streitfall geht es nicht um eine Rechtsnachfolge aufgrund Geschäftsveräußerung.
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